Legiferieren – Gesetzgeben...das ist die Hauptaufgabe eines Parlamentariers, auch eines Synodalen der Zürcher Kirchensynode. Die Synode tat dies diesen Frühling an insgesamt vier Sitzungstagen ausgiebig, bei der Beratung einer grösseren Teilrevison der Kirchenordnung, des «Grundgesetzes» der reformierten Landeskirche Zürich.
Ich habe mich zu verschiedenen Punkten zu Wort gemeldet, schon im voraus mit einer in die Revisionsvorlage eingeflossenen Motion zu den Pfarrwahlen und dann während der Debatte vor allem zum Projekt "«reformiert.» für alle" und zur Frage, ob Mitglieder der Bezirskirchenpflegen einem einschränkenden Quorum für die Mitgliedschaft auch in der Kirchensynode unterworfen werden sollen.
Im Folgenden einige Protokollauszüge aus den Debatten: